OLG Hamm vom 18.06.1996
27 U 41/96
Normen:
BGB § 823 ; ZPO §§ 286, 287 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)472d
OLGReport-Hamm 1996, 234
VersR 1997, 1370

OLG Hamm - 18.06.1996 (27 U 41/96) - DRsp Nr. 1998/18049

OLG Hamm, vom 18.06.1996 - Aktenzeichen 27 U 41/96

DRsp Nr. 1998/18049

Bei einem angeblichen Unfallgeschehen mit den typischen Merkmalen des sogenannten Berliner Modells haben vernünftige Zweifel an einem manipulierten Unfall jedenfalls dann zu schweigen, wenn weitere Indizumstände, wie etwa die Anstoßkonfiguration und das Täterverhalten, für einen bewußt herbeigeführten Unfall sprechen und das Verlangen des vermeintlich Geschädigten erkennen läßt, daß ein wirtschaftlicher geldwerter Vorteil aus dem Schadensfall erstrebt wird.

Normenkette:

BGB § 823 ; ZPO §§ 286, 287 ;

Hinweise:

s.a. zur Unfallmanipulation nach "Berliner Modell" OLG Hamm VersR 1996, 519 und 95, 1369.

Beweisanzeichen für die Manipulation bzw. Vortäuschung eines geltendgemachten Kfz-Unfalls:

Fundstellen
DRsp I(145)472d
OLGReport-Hamm 1996, 234
VersR 1997, 1370