OLG Hamm - 21.09.1994 (32 U 10/93) - DRsp Nr. 1996/3981
OLG Hamm, vom 21.09.1994 - Aktenzeichen 32 U 10/93
DRsp Nr. 1996/3981
Wird das Mietfahrzeug dazu benutzt, eine nur 3 km entfernt liegende Arbeitsstelle zu erreichen, so ist es dem Geschädigten zuzumuten, ein Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benützen.