AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 1231
OLG Hamm - 23.09.1994 (20 U 417/93) - DRsp Nr. 1996/3944
OLG Hamm, vom 23.09.1994 - Aktenzeichen 20 U 417/93
DRsp Nr. 1996/3944
1. Der Versicherer wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, frei, wenn der Versicherungsnehmer die Frage danach, ob nachträglich Schlüssel gefertigt worden sind, trotz dreimaliger ausdrücklicher Nachfrage des Versicherers unbeantwortet läßt.2. Die Frage nach der Anfertigung von Ersatzschlüsseln ist auch dann relevant, wenn die Tatsache der Anfertigung einer Schlüsselkopie aus einem Gutachten schon bekannt ist.
Normenkette:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ;