OLG Hamm - Beschluß vom 07.07.1980
1 Ss OWi 3164/79
Normen:
StVO §§ 7, 8 ;
Fundstellen:
VRS 60, 141

OLG Hamm - Beschluß vom 07.07.1980 (1 Ss OWi 3164/79) - DRsp Nr. 1994/10900

OLG Hamm, Beschluß vom 07.07.1980 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 3164/79

DRsp Nr. 1994/10900

1. Der Wartepflichtige, der nach rechts in den freien rechten Fahrstreifen einer Vorfahrtstraße mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung einbiegt, darf im Regelfall darauf vertrauen, daß kein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer ohne Ankündigung durch Blinkzeichen auf den rechten Fahrstreifen wechselt. 2. Das gilt jedoch nicht kurz vor einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage, vor der auf dem linken und dem mittleren Fahrstreifen lange Schlangen wartender Fahrzeuge stehen, während auf dem rechten Fahrstreifen nur wenige Pkw warten.

Normenkette:

StVO §§ 7, 8 ;
Fundstellen
VRS 60, 141