OLG Hamm - Beschluß vom 08.01.1971 (5 Ss OWi 1040/70) - DRsp Nr. 1994/11109
OLG Hamm, Beschluß vom 08.01.1971 - Aktenzeichen 5 Ss OWi 1040/70
DRsp Nr. 1994/11109
1. Die Verbindlichkeit der Farbzeichen einer an einer Straßenbaustelle ordnungsgemäß aufgestellten Verkehrssignalanlage kann nicht durch Zeichen eines Bauarbeiter aufgehoben werden.2. Der Irrtum über die Berechtigung des Bauarbeiters ist Verbotsirrtum.