OLG Hamm - Beschluß vom 13.07.1979
1 W 41/79
Normen:
ZPO § 406 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 722

OLG Hamm - Beschluß vom 13.07.1979 (1 W 41/79) - DRsp Nr. 1994/10927

OLG Hamm, Beschluß vom 13.07.1979 - Aktenzeichen 1 W 41/79

DRsp Nr. 1994/10927

Die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen ist bereits dann begründet, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei objektive Gründe dafür vorliegen, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen.

Normenkette:

ZPO § 406 ;

Hinweise:

Besorgnis gerechtfertigt wenn SV Fahrzeug ohne Benachrichtigung beider Parteien besichtigt hat: LG Essen (16 O 434/84) ZfS 1985, 80

Fundstellen
VersR 1980, 722