OLG Hamm - Beschluß vom 21.03.1978
2 Ss OWi 614/78
Normen:
OWiG § 82 ;
Fundstellen:
VRS 55, 371

OLG Hamm - Beschluß vom 21.03.1978 (2 Ss OWi 614/78) - DRsp Nr. 1994/10964

OLG Hamm, Beschluß vom 21.03.1978 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 614/78

DRsp Nr. 1994/10964

Das als "Rechtsbeschwerde" bezeichnete Rechtsmittel eines Angeklagten, gegen den die Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) zugelassen war, der aber nach durchgeführter Hauptverhandlung nur wegen einer Zuwiderhandlung nach § 4 StVZO zu einer Geldbuße verurteilt wurde, ist als Berufung zu behandeln.

Normenkette:

OWiG § 82 ;
Fundstellen
VRS 55, 371