OLG Hamm - Beschluß vom 24.07.1990 (2 Ss OWi 522/90) - DRsp Nr. 1994/10560
OLG Hamm, Beschluß vom 24.07.1990 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 522/90
DRsp Nr. 1994/10560
1. Zur Beweisverwertbarkeit des Registrierbildes eines Multanova-Radar-6-F-Gerätes, auf dem zwei Fahrzeuge zu sehen sind, die sich im Zeitpunkt der Meßwertbildung im wirksamen Bereich der Meßstrahlung aufhalten. 2. Wird abfließender Verkehr gemessen, können Fahrzeuge im Gegenverkehr, die sich im Zeitpunkt der Meßwertbildung im wirksamen Bereich der Meßstrahlung aufgehalten haben, das Meßergebnis nicht beeinflussen.