OLG Hamm - Beschluß vom 27.11.1995 (2 Ss OWi 1009/95) - DRsp Nr. 1996/22216
OLG Hamm, Beschluß vom 27.11.1995 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1009/95
DRsp Nr. 1996/22216
Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Meßgerät LAVEG ist zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung zulässig, wenn die getroffenen Feststellungen Fehlmessungen ausschließen. Beim Einsatz dieses Meßgerätes handelt es sich mittlerweile um ein standardisiertes Meßverfahren.