OLG Hamm - Beschluß vom 28.09.1981
7 Ss OWi 1355/81
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 8, § 43 Abs. 1, § 53 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
NStZ 1982, 166
VRS 62, 203

OLG Hamm - Beschluß vom 28.09.1981 (7 Ss OWi 1355/81) - DRsp Nr. 1994/10863

OLG Hamm, Beschluß vom 28.09.1981 - Aktenzeichen 7 Ss OWi 1355/81

DRsp Nr. 1994/10863

»Hat die Polizeibehörde nach Abschluß ihrer Ermittlungen die Akten der Staatsanwaltschaft zugeleitet, so ist die daraufhin erfolgende Abgabe der Sache an die Verwaltungsbehörde regelmäßig geeignet, die Verfolgungsverjährung zu unterbrechen ohne daß es darauf ankommt, ob die Übersendung der Akten an die Staatsanwaltschaft sachgerecht und für das Verfahren förderlich war. Eine andere Beurteilung kommt in Betracht, wenn die Zuleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft rechtsmißbräuchlich aus dem Verfahren fremden Gründen geschehen ist.«

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 8, § 43 Abs. 1, § 53 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen
NStZ 1982, 166
VRS 62, 203