OLG Hamm - Urteil vom 01.12.1994 (28 U 82/92) - DRsp Nr. 1996/3674
OLG Hamm, Urteil vom 01.12.1994 - Aktenzeichen 28 U 82/92
DRsp Nr. 1996/3674
Auch ohne Circa-Zusatz oder eine vergleichbare Abrede sichert der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges nur zu, daß die von ihm angegebene Gesamtfahrleistung bzw. die Fahrleistung des Originalmotors nicht entscheidend überschritten ist. Dementsprechend begründet eine Abweichung von 3,8 % keine Unrichtigkeit der Zusicherung.