OLG Hamm - Urteil vom 02.03.1984
20 U 239/83
Normen:
AKB § 12 ;
Fundstellen:
VersR 1985, 490

OLG Hamm - Urteil vom 02.03.1984 (20 U 239/83) - DRsp Nr. 1994/10785

OLG Hamm, Urteil vom 02.03.1984 - Aktenzeichen 20 U 239/83

DRsp Nr. 1994/10785

Ob das versicherte Fahrzeug "entwendet" worden ist, richtet sich nach strafrechtlicher Beurteilung. Hiernach kommt eine Entwendung nicht in Betracht, wenn der Täter sich durch Betrug (hier: Vorspiegelung der Absicht, eine Probefahrt durchzuführen) in den Besitz des Fahrzeugs gesetzt und es anschließend eigenmächtig verwertet hat.

Normenkette:

AKB § 12 ;
Fundstellen
VersR 1985, 490