OLG Hamm - Urteil vom 02.03.1984 (20 U 239/83) - DRsp Nr. 1994/10785
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.1984 - Aktenzeichen 20 U 239/83
DRsp Nr. 1994/10785
Ob das versicherte Fahrzeug "entwendet" worden ist, richtet sich nach strafrechtlicher Beurteilung. Hiernach kommt eine Entwendung nicht in Betracht, wenn der Täter sich durch Betrug (hier: Vorspiegelung der Absicht, eine Probefahrt durchzuführen) in den Besitz des Fahrzeugs gesetzt und es anschließend eigenmächtig verwertet hat.