OLG Hamm - Urteil vom 02.07.1996 (27 U 80/96) - DRsp Nr. 1998/1395
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.1996 - Aktenzeichen 27 U 80/96
DRsp Nr. 1998/1395
Kann einer Eisglätte wegen andauernden Regens auf gefrorenem Boden nicht mit zumutbaren Maßnahmen begegnet werden, so stellt es keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar, wenn Streuversuche unterlassen werden, die ohnehin nach kurzer Zeit wirkungslos wären.
Normenkette:
BGB § 823 ;
Hinweise:
Die Entscheidung ist laut Hinweis in r+s aaO. rechtskräftig