OLG Hamm - Urteil vom 09.11.1984 (9 U 39/84) - DRsp Nr. 1994/10758
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1984 - Aktenzeichen 9 U 39/84
DRsp Nr. 1994/10758
Ein Auffahrunfall ist für den Auffahrenden ein unabwendbares Ereignis, wenn er beim Abbremsen hinter einem haltenden Linksabbieger auf einer Ölspur ins Rutschen gerät und deshalb sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen kann.