OLG Hamm - Urteil vom 11.04.1994
6 U 16/94
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 403

OLG Hamm - Urteil vom 11.04.1994 (6 U 16/94) - DRsp Nr. 1995/9792

OLG Hamm, Urteil vom 11.04.1994 - Aktenzeichen 6 U 16/94

DRsp Nr. 1995/9792

50.000,-- DM Schmerzensgeld - Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Bereich des Schädels, Brüche am linken Unterarm und linken Unterschenkel sowie eine Knöchelfraktur rechts, ferner multiple Prellungen. Er war zunächst über längere Zeit in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er wurde dann mit dem Hubschrauber zur Unfallklinik gebracht. Es schlossen sich ein zunächst knapp dreimonatiger ununterbrochener Krankenhausaufenthalt sowie mehrere weitere kurzfristige Krankenhausaufenthalte zur Entfernung der Implantate und ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen an. Der Kl. kann seinen erlernten Beruf als Dachdecker nicht mehr ausüben und wird zur Zeit umgeschult.

Normenkette:

BGB § 847 ;
Fundstellen
ZfS 1994, 403