OLG Hamm - Urteil vom 13.03.1974 (20 U 317/73) - DRsp Nr. 1994/11055
OLG Hamm, Urteil vom 13.03.1974 - Aktenzeichen 20 U 317/73
DRsp Nr. 1994/11055
Dem Versicherungsnehmer ist eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles zur Last zu legen, wenn er einen Reserveschlüssel im - abgeschlossenen oder unverschlossenen - Handschuhfach des am späten Abend bei Dunkelheit auf einem unbewachten Parkplatz in der Innenstadt von Belgrad für zumindest ein bis zwei Stunden abgestellten Pkw zurückgelassen hat.