OLG Hamm - Urteil vom 15.03.1985
20 U 213/84
Fundstellen:
VersR 1986, 567
ZfS 1986, 245

OLG Hamm - Urteil vom 15.03.1985 (20 U 213/84) - DRsp Nr. 1994/10741

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1985 - Aktenzeichen 20 U 213/84

DRsp Nr. 1994/10741

Die Frage, ob der Versicherer sich auf fehlende Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers wegen früherer manipulierter Versicherungsfälle berufen kann, wenn ihm diese bereits bei Abschluß des Vertrages bekannt waren, kann nur dann entscheidungserheblich sein, wenn dies das einzige Argument gegen den Versicherungsnehmer ist, der im übrigen das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewiesen hat.

Fundstellen
VersR 1986, 567
ZfS 1986, 245