OLG Hamm - Urteil vom 17.04.1973 (5 Ss 247/73) - DRsp Nr. 1994/11074
OLG Hamm, Urteil vom 17.04.1973 - Aktenzeichen 5 Ss 247/73
DRsp Nr. 1994/11074
Ein Kraftfahrer muß damit rechnen, daß aus Fußgängergruppen beiderseits eines Überwegs, die nur auf das Erscheinen des grünen Lichts an den Fußgängerampeln warten, nach erfolgtem Lichtwechsel Personen - namentlich Kinder -, ohne auf etwa herannahende Fahrzeuge zu achten, sogleich die Fahrbahn zu überschreiten beginnen.