OLG Hamm - Urteil vom 18.07.1983 (20 W 17/83) - DRsp Nr. 1994/10810
OLG Hamm, Urteil vom 18.07.1983 - Aktenzeichen 20 W 17/83
DRsp Nr. 1994/10810
Die Weigerung des Versicherungsnehmers, dem Versicherer den Fahrer, dem er das Fahrzeug geliehen hat und der Unfallflucht begangen hat, zu benennen, stellt eine besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar.