OLG Hamm - Urteil vom 23.02.1977 (20 U 98/76) - DRsp Nr. 1994/10996
OLG Hamm, Urteil vom 23.02.1977 - Aktenzeichen 20 U 98/76
DRsp Nr. 1994/10996
Wird dem Versicherungsnehmer im Falle des Diebstahls des versicherten Fahrzeugs bei der Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs vom Verkäufer aus verwandtschaftlichen Gründen ein Preisnachlaß gewährt ("Verwandtenrabatt"), so ist dieser Nachlaß nicht auf die Entschädigungsleistung des Versicherers anzurechnen.