OLG Hamm - Urteil vom 23.10.1981 (20 U 121/81) - DRsp Nr. 1994/10861
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.1981 - Aktenzeichen 20 U 121/81
DRsp Nr. 1994/10861
A. Die Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3VVG ist treuwidrig, wenn von ihm selbst hervorgerufene Unklarheiten zur Fristversäumung beigetragen haben. B. Ein Außerkrafttreten der vorläufigen Deckung wegen verspäteter Zahlung der Erstprämie kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherer bei der Übersendung des Versicherungsscheines einen überhöhten Einlösungsbetrag gefordert hat (hier: bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlung zwei Quartalsbeträge).