OLG Hamm - Urteil vom 26.01.1973 (1 Ss 1500/72) - DRsp Nr. 1994/11082
OLG Hamm, Urteil vom 26.01.1973 - Aktenzeichen 1 Ss 1500/72
DRsp Nr. 1994/11082
Ein Kraftfahrer muß sich hinsichtlich der Geschwindigkeit grundsätzlich auf das Vorhandensein von Dunkelzonen zwischen Straßenleuchten einrichten. Derartige Dunkelzonen können nur dann entschuldigen, wenn sie für den Kraftfahrer überraschend und unvorhersehbar auftreten.