OLG Hamm - Urteil vom 27.04.1978 (2 Ss 216/78) - DRsp Nr. 1994/10960
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.1978 - Aktenzeichen 2 Ss 216/78
DRsp Nr. 1994/10960
Der Ausspruch über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69StGB umfaßt zugleich das Verbot, von einer vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Ob im diesem Zeitpunkt oder zur Zeit der Tat neben dem Vorhandensein einer ausländischen Fahrerlaubnis auch die weiteren Voraussetzungen des § 4IntKfzVO ("außerdeutscher Kraftfahrzeugführer") gegeben waren, ist unerheblich.