OLG Hamm - Urteil vom 27.04.1999 (9 U 14/99) - DRsp Nr. 2000/1653
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.1999 - Aktenzeichen 9 U 14/99
DRsp Nr. 2000/1653
a. Grenzen zwischen erforderlichen Sicherungsvorkehrungen und hinzunehmenden Risiken und Erschwernissen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Parkanlagen.b. Mangels besonderer Gefährlichkeit keine Haftung des Sicherungspflichtigen für den Sturz eines Besuchers auf einer infolge Feuchtigkeit glatten Holztreppe in einem Tierpark.