Zum fehlenden Versicherungsschutz bei Unterschlagung des kaskoversicherten Kfz vgl. LG Berlin SP 1993, 88 sowie OLG Frankfurt/M. SP 1992, 87 und LG Karlsruhe SP 1992, 88: Nach der Entscheidung des LG Karlsruhe ist auch dann kein Versicherungsschutz gegeben, wenn derjenige, dem das Kfz einmal zum Gebrauch überlassen worden war, die Grenzen seiner Verfügungsmacht überschreitet.
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