OLG Karlsruhe - 15.05.1975 (4 U 37/73) - DRsp Nr. 1994/1994
OLG Karlsruhe, vom 15.05.1975 - Aktenzeichen 4 U 37/73
DRsp Nr. 1994/1994
Auch Kosten, die aus der Inanspruchnahme einer »Unfallhelferfirma« zum Abschleppen eines durch Unfall beschädigten Wagens entstehen, sind - sofern es sich nicht um ein erkennbar unseriöses Unternehmen handelt - als Unfall-Folgeschaden zu ersetzen.