OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.04.1984 (3 Ss 35/84) - DRsp Nr. 1994/11464
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 06.04.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 35/84
DRsp Nr. 1994/11464
Das Verweigern der Personalienangabe ist vollendet, wenn ein kontrollierender Polizeibeamte auf Grund der Wirkungslosigkeit seines wiederholten Befragens des Betroffenen Zwangsmaßnahmen ergreift, um dessen Personalien festzustellen.