OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.08.1979
1 Ss 169/79
Normen:
StVO § 7 ;
Fundstellen:
VRS 58, 56

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.08.1979 (1 Ss 169/79) - DRsp Nr. 1994/11532

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 06.08.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 169/79

DRsp Nr. 1994/11532

Bei einem sorgfaltsgemäßen Fahrstreifenwechsel liegt ein Verstoß gegen § 7 Abs. 4 StVO auch dann nicht vor, wenn sich der Vorgang vor einer auf Rot stehenden Ampel abspielt. Der nachfolgende Verkehrsteilnehmer hat sich in solchen Fällen ordnungsgemäßen Einscherens auf den Verkehrsablauf durch entsprechend rechtzeitiges Abbremsen einzustellen.

Normenkette:

StVO § 7 ;
Fundstellen
VRS 58, 56