OLG Karlsruhe - Beschluß vom 18.04.1984 (3 Ss 31/84) - DRsp Nr. 1994/11463
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.04.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 31/84
DRsp Nr. 1994/11463
Fortgesetztes Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis steht mit einem Vergehen des Vollrausches, bei dem der Täter wiederum ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, nicht in Fortsetzungszusammenhang.