OLG Karlsruhe - Beschluß vom 19.05.1983 (2 Ss 67/83) - DRsp Nr. 1994/11483
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 19.05.1983 - Aktenzeichen 2 Ss 67/83
DRsp Nr. 1994/11483
Die "Europa-Cannonball-Rallye", deren dieser danach ermittelt wird, wer die Distanz zwischen dem Start im Nordeuropa und dem Ziel in Südeuropa mit der höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit zurücklegt, ist ein verbotenes Rennen i.S. v. § 29 Abs. 1StVO.