OLG Karlsruhe - Beschluß vom 22.08.1979
3 Ss 154/79
Normen:
OWiG § 8 ;
Fundstellen:
NJW 1979, 2259
VRS 58, 272

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 22.08.1979 (3 Ss 154/79) - DRsp Nr. 1994/11531

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22.08.1979 - Aktenzeichen 3 Ss 154/79

DRsp Nr. 1994/11531

Sind Ehegatten gemeinsam Halter (sog. Mithalter) eines Personenkraftwagens, den jeder auch allein benutzt, so trifft keinen von ihnen die Rechtspflicht, sich nach alleiniger Benutzung des Fahrzeugs durch den anderen zu vergewissern, ob dieser das Fahrzeug vor der gemeinsamen Wohnung ordnungsgemäß zum Parken aufgestellt hat, und gegebenenfalls ein verkehrsbehinderndes Parken zu beenden.

Normenkette:

OWiG § 8 ;
Fundstellen
NJW 1979, 2259
VRS 58, 272