OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.06.1975 (1 U 65/75) - DRsp Nr. 1994/11585
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.06.1975 - Aktenzeichen 1 U 65/75
DRsp Nr. 1994/11585
Wenn es auch modernen verkehrstechnischen Erkenntnissen entspricht, daß Straßenbäume nur noch in ausreichender Entfernung vom Straßenkörper angepflanzt werden sollen, so brauchen sie jedoch dort, wo sie die Fahrbahn noch säumen, nicht entfernt zu werden, ausgenommen bei besonderer Gefahr, wo eine Kennzeichnung nicht ausreicht und sie etwa schon verkehrsgefährdend in den Verkehrsraum der Straße hineinragen.