OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.05.1981
12 U 129/80
Normen:
AKB § 12 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 541

OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.05.1981 (12 U 129/80) - DRsp Nr. 1994/11505

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.1981 - Aktenzeichen 12 U 129/80

DRsp Nr. 1994/11505

Der Versicherungsnehmer bleibt für die von ihm behauptete Entwendung seines Fahrzeugs beweisfällig, wenn die Aussagen der Zeugen im Prozeß über die Abstellung des Fahrzeugs zwar im wesentlichen übereinstimmen, der gesamte Wert ihrer Aussagen jedoch im Zweifel gezogen werden muß, weil ihre Angaben bei der Polizei und im Strafverfahren erheblich voneinander abweichen und zahlreiche Widersprüche enthalten.

Normenkette:

AKB § 12 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
VersR 1982, 541