OLG Karlsruhe - Urteil vom 15.10.1992
12 U 24/91
Normen:
AUB 61 § 8;
Fundstellen:
ZfS 1995, 25

OLG Karlsruhe - Urteil vom 15.10.1992 (12 U 24/91) - DRsp Nr. 1995/9823

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.1992 - Aktenzeichen 12 U 24/91

DRsp Nr. 1995/9823

1. Die Befassung der Versicherer mit dem Anspruch des Versicherungsnehmers auf Übergangsentschädigung macht die ausdrückliche und fristgemäße Geltendmachung der Invaliditätsentschädigung durch den Versicherungsnehmer nicht entbehrlich. 2. Hat der Versicherer im Zuge der Bearbeitung des Antrags auf Übergangsentschädigung angekündigt, von sich aus nach Ablauf des ersten Jahres nach dem Unfall eine Nachuntersuchung zu veranlassen, so ist ihm die Berufung auf den Fristablauf nur insoweit verwehrt, als ihm die Unfallfolgen bekannt und ärztlich festgestellt sind.

Normenkette:

AUB 61 § 8;
Fundstellen
ZfS 1995, 25