OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.05.1984 (7 U 151/83) - DRsp Nr. 1994/11462
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.1984 - Aktenzeichen 7 U 151/83
DRsp Nr. 1994/11462
Hält ein Polizeibeamter anläßlich des Vorwurfs, gegen das Überholverbot verstoßen zu haben, einen Verkehrsteilnehmer an und schickt ihn über einen Trampelpfad eine 5 m hohe Böschung zum Streifenwagen, so liegt eine zum Schadenersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung vor, wenn der Verkehrsteilnehmer ausrutscht und sich verletzt.