OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.04.1979
13 U 13/79
Normen:
BGB §§ 249, 252 ;
Fundstellen:
VRS 1980, 74

OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.04.1979 (13 U 13/79) - DRsp Nr. 1994/11535

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.1979 - Aktenzeichen 13 U 13/79

DRsp Nr. 1994/11535

1. Bei einem Totalschaden eines überalterten Kfz mit hoher Fahrleistung reicht in der Regel die Zahlung des Wiederbeschaffungswertes als angemessene Entschädigung aus. 2. Übersteigt die Forderung des Geschädigten diesen Betrag um ein Mehrfaches, so sind an die Beweisführung für den behaupteten Abschluß eines Kaufvertrages zu einem anormal hohen Verkaufspreis strenge Anforderungen zu stellen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 252 ;
Fundstellen
VRS 1980, 74