OLG Karlsruhe - Urteil vom 20.08.1992
12 U 93/92
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61 ;
Fundstellen:
r+s 1995, 376

OLG Karlsruhe - Urteil vom 20.08.1992 (12 U 93/92) - DRsp Nr. 1996/3941

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.1992 - Aktenzeichen 12 U 93/92

DRsp Nr. 1996/3941

1. Wenn der Versicherungsnehmer mit einer BAK im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit mit dem versicherten Pkw in einer Septembernacht zwischen 0.45 und 1.00 Uhr innerhalb einer Ortschaft bei trockener Fahrbahn nach links in eine von weitem sichtbare und gut übersehbare Einmündung eingebogen und dabei zunächst mit dem rechten Vorderrad von der befestigten Straße nach rechts und dann nach einer heftigen Lenkbewegung nach links von der Straße abgekommen ist und sich schließlich mit dem Pkw überschlagen hat, weil seine Geschwindigkeit überhöht und den Verkehrsverhältnissen nicht angepaßt war, zwingt dies zu dem Schluß, daß der Versicherungsnehmer die Verkehrslage aufgrund seiner Alkoholbeeinflussung nicht hinreichend übersehen und sein Kfz nicht sicher führen konnte.