OLG Koblenz - 06.09.1983 (1 Ss 349/83) - DRsp Nr. 1994/11836
OLG Koblenz, vom 06.09.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 349/83
DRsp Nr. 1994/11836
Die Feststellung der nachfolgenden Polizeibeamten, sie seien mit einer weit über 50 km/h liegenden Geschwindigkeit hinter dem Betroffenen hergefahren und hätten gleichwohl Mühe gehabt, Sichtkontakt zu halten, trägt bedenkenfrei die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.