OLG Koblenz - 11.01.1999 (12 U 10/98) - DRsp Nr. 1999/9983
OLG Koblenz, vom 11.01.1999 - Aktenzeichen 12 U 10/98
DRsp Nr. 1999/9983
1. Die Einführung eines Anspruchs auf häusliche Pflege nach §§ 53 ff. SGB V a. F. sowie der Wechsel von SGB V zum SGB XI sind jeweils Systemänderungen. 2. Ein Abfindungsvergleich, den ein Unfallverletzter im Jahr 1990 mit dem Haftpflichtversicherer geschlossen hat, schließt auch Ersatzansprüche wegen Pflegegeldern aus, die eine Pflegekasse erst seit 1.01.1995 zu leisten hat (Systemänderung der Sozialversicherung).