OLG Koblenz - Beschluß vom 01.06.1983 (1 Ss 242/83) - DRsp Nr. 1994/11841
OLG Koblenz, Beschluß vom 01.06.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 242/83
DRsp Nr. 1994/11841
Wird von einem Kraftfahrzeughändler ein zum Verkauf bestimmtes Fahrzeug (hier zwei Personenwagen) wegen Platzmangel für mehre Wochen auf einem Parkstreifen abgestellt, dann liegt kein Verstoß nach § 32StVO vor, wenn das Fahrzeug zugelassen, haftpflichtversichert und betriebsbereit ist; allerdings reicht eine begrenzte Zulassung unter Verwendung einer sog. "roten Nummer" nicht aus.