OLG Koblenz - Beschluß vom 01.06.1983
1 Ss 242/83
Normen:
StVO § 32 ;
Fundstellen:
DAR 1983, 302
VRS 65, 472

OLG Koblenz - Beschluß vom 01.06.1983 (1 Ss 242/83) - DRsp Nr. 1994/11841

OLG Koblenz, Beschluß vom 01.06.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 242/83

DRsp Nr. 1994/11841

Wird von einem Kraftfahrzeughändler ein zum Verkauf bestimmtes Fahrzeug (hier zwei Personenwagen) wegen Platzmangel für mehre Wochen auf einem Parkstreifen abgestellt, dann liegt kein Verstoß nach § 32 StVO vor, wenn das Fahrzeug zugelassen, haftpflichtversichert und betriebsbereit ist; allerdings reicht eine begrenzte Zulassung unter Verwendung einer sog. "roten Nummer" nicht aus.

Normenkette:

StVO § 32 ;
Fundstellen
DAR 1983, 302
VRS 65, 472