OLG Koblenz - Beschluß vom 04.02.1982 (1 Ss 43/82) - DRsp Nr. 1994/11863
OLG Koblenz, Beschluß vom 04.02.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 43/82
DRsp Nr. 1994/11863
Will der Wartepflichtige eine Fahrbahn der Vorfahrtstraße mit seinem Pkw überqueren und dann über die Verkehrspassage des schraffierten Mittelfeldes nach links in die Gegenfahrbahn der Vorfahrtstraße einbiegen, dann darf er auf die Vorfahrtstraße erst auffahren, wenn er die Verkehrsspange in einem Zuge vollständig erreichen kann.