OLG Koblenz - Beschluß vom 10.09.1982 (14 W 418/82) - DRsp Nr. 1994/11861
OLG Koblenz, Beschluß vom 10.09.1982 - Aktenzeichen 14 W 418/82
DRsp Nr. 1994/11861
1. Der Streitwert der Nebenintervention ist nicht nach dem gestellten Antrag, sondern nach dem Interesse des Streithelfers am Beitritt gem. § 3ZPO zu schätzen. 2. Dabei ist insbesondere die Höhe der Rückgriffsforderung - bei Prozeßverlust der unterstützten Partei - zu berücksichtigen.