OLG Koblenz - Beschluß vom 10.09.1982
14 W 418/82
Normen:
ZPO §§ 3, 101 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 451

OLG Koblenz - Beschluß vom 10.09.1982 (14 W 418/82) - DRsp Nr. 1994/11861

OLG Koblenz, Beschluß vom 10.09.1982 - Aktenzeichen 14 W 418/82

DRsp Nr. 1994/11861

1. Der Streitwert der Nebenintervention ist nicht nach dem gestellten Antrag, sondern nach dem Interesse des Streithelfers am Beitritt gem. § 3 ZPO zu schätzen. 2. Dabei ist insbesondere die Höhe der Rückgriffsforderung - bei Prozeßverlust der unterstützten Partei - zu berücksichtigen.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 101 ;
Fundstellen
VersR 1983, 451