OLG Koblenz - Beschluß vom 11.10.1977 (1 Ss 557/77) - DRsp Nr. 1994/11936
OLG Koblenz, Beschluß vom 11.10.1977 - Aktenzeichen 1 Ss 557/77
DRsp Nr. 1994/11936
Auch wenn in einem Bußgeldverfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, kann nach einer erneuten Überprüfung das Beschlußverfahren nach § 72 Abs. 1OWiG durchgeführt werden. Der Richter ist aber dann verpflichtet, den Betroffenen gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 OWiG erneut zu belehren.