OLG Koblenz - Beschluß vom 12.02.1985
1 Ws 84/85
Normen:
StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen:
VRS 69, 28

OLG Koblenz - Beschluß vom 12.02.1985 (1 Ws 84/85) - DRsp Nr. 1994/11803

OLG Koblenz, Beschluß vom 12.02.1985 - Aktenzeichen 1 Ws 84/85

DRsp Nr. 1994/11803

Wird bei einem Verurteilten wegen fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis neben einer Geldstrafe auf eine isolierte Sperrfrist von fünf Jahren erkannt, so kann möglicherweise als Nachweis für den Wegfall der bisherigen Nichteignung die erfolgreiche Teilnahme an einer sogenannten "Nachschulung" in Betracht kommen. Verhält sich der Verurteilte jedoch insoweit völlig passiv, so spricht dies gegen die Annahme, er sei jetzt nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen
VRS 69, 28