OLG Koblenz - Beschluß vom 13.05.1983
1 Ss 198/83
Normen:
StPO § 146 ;
Fundstellen:
VRS 65, 372

OLG Koblenz - Beschluß vom 13.05.1983 (1 Ss 198/83) - DRsp Nr. 1994/11843

OLG Koblenz, Beschluß vom 13.05.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 198/83

DRsp Nr. 1994/11843

Wird in einer Verkehrsstrafsache zunächst gegen 2 Personen als Beschuldigte ermittelt und bevollmächtigen diese zur gleichen Zeit einen Rechtsanwalt, so sind beide Verteidigungen unzulässig, selbst wenn gegen einen Beschuldigten alsbald das Verfahren eingestellt wird.

Normenkette:

StPO § 146 ;
Fundstellen
VRS 65, 372