OLG Koblenz - Beschluß vom 17.11.1983 (1 Ss 456/83) - DRsp Nr. 1994/11832
OLG Koblenz, Beschluß vom 17.11.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 456/83
DRsp Nr. 1994/11832
Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe für eine Geldstrafe, zu der ein verheirateter Angeklagter verurteilt werden soll, muß sich der Tatrichter damit auseinandersetzen, ob und gegebenenfalls welche Unterhaltsverpflichtungen der Angeklagte zu erfüllen hat.