OLG Koblenz - Beschluß vom 27.10.1983
1 Ss 391/83
Normen:
OWiG § 72 ;
Fundstellen:
VRS 66, 213

OLG Koblenz - Beschluß vom 27.10.1983 (1 Ss 391/83) - DRsp Nr. 1994/11833

OLG Koblenz, Beschluß vom 27.10.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 391/83

DRsp Nr. 1994/11833

Hat in einem Bußgeldverfahren der Verteidiger seine Bestellung dem Gericht, der Verwaltungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft angezeigt, dann kann das vereinfachte Beschlußverfahren nur durchgeführt werden, wenn neben dem Betroffenen auch sein Verteidiger dazu gehört wurde, ob einem Verfahren ohne Hauptverhandlung widersprochen werde.

Normenkette:

OWiG § 72 ;
Fundstellen
VRS 66, 213