OLG Koblenz - Urteil vom 01.09.1983 (1 Ss 252/83) - DRsp Nr. 1994/11837
OLG Koblenz, Urteil vom 01.09.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 252/83
DRsp Nr. 1994/11837
Wird gegen den Angeklagten wegen einer Trunkenheitstat auf eine Geldstrafe erkannt und außerdem ein Fahrverbot ausgesprochen, so kann in aller Regel die Revision nicht auf die Verhängung des Fahrverbots beschränkt werden.