OLG Koblenz - Urteil vom 02.04.1979
12 U 1260/77
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1979, 964

OLG Koblenz - Urteil vom 02.04.1979 (12 U 1260/77) - DRsp Nr. 1994/11917

OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.1979 - Aktenzeichen 12 U 1260/77

DRsp Nr. 1994/11917

1. Ein Verletzter muß die ihm verbliebene Arbeitskraft im Rahmen des Zumutbaren nutzen. 2. Kann er infolge seiner Verletzungen keine Arbeit mehr finden oder nur eine solche, die erhebliche geringer bezahlt wird als die, die er vor dem Unfall hatte oder ohne Unfall haben könnte, dann kann er verpflichtet und berechtigt sein, sich durch Umschulung in eine Lage zu versetzen, die ihm die Möglichkeit eröffnet, ein Einkommen zu erzielen, das dem früheren vergleichbar ist.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1979, 964