OLG Koblenz - Urteil vom 04.07.1985
1 Ss 204/85
Normen:
StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 ;
Fundstellen:
DAR 1985, 356
VRS 69, 378
ZfS 1986, 30

OLG Koblenz - Urteil vom 04.07.1985 (1 Ss 204/85) - DRsp Nr. 1994/11799

OLG Koblenz, Urteil vom 04.07.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 204/85

DRsp Nr. 1994/11799

1. Ein Fahrzeugführer erfüllt im fließenden Verkehr das Merkmal eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne von § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB nur dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt. 2. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Fahrzeug nur als Fluchtmittel vor der Polizei, nicht aber auch als Nötigungsmittel gegen Polizeibeamte eingesetzt wird.

Normenkette:

StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 ;
Fundstellen
DAR 1985, 356
VRS 69, 378
ZfS 1986, 30